Streitschlichter AG
Die Streitschlichter treffen sich jeden 2. Mittwoch (A-Woche) um 13.05 Uhr im Raum 103!
Was tun Streitschlichter?
Streitschlichterausbildung
Wie du uns erreichst
Sonstiges
Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es am Julius-Mosen-Gymnasium
wieder Streitschlichter in Form AG. Ins Leben gerufen wurde sie von Frau Albert und den ersten Streitschlichtern.
Nach der Grundausbildung wurden schon etliche Fälle erfolgreich gelöst. Ziel bei jeder Schlichtung ist es, eine Lösung zu finden, bei der es keine Verlierer gibt (Win-Win-Situation). Der besondere Vorteil ist, dass so häufig auch Schulstrafen vermieden wurden.
Im Schuljahr 2011/12 sind 7 neue Streitschlichter dazu gekommen. Sie werden zunächst die Ausbildung genießen und schon bald in echten Streitfällen helfend zur Seite stehen.
Eine Streitschlichtung läuft meistens so ab:
Schlichtung einleitenEin Streit hat zwei Mitschüler in Rage gebracht. Einer von beiden Parteien sucht einen Streitschlichter auf. Dieser nimmt sich Zeit für den Konflikt und verständigt sich mit den Rivalen, dass sie dem jeweils anderen zuhören, ohne ihn zu unterbrechen oder zu beschimpfen. Sachverhalt klärenDie Kontrahenten setzen sich zusammen und legen ihre Position dar. Dabei fliegen oft die Fetzen. Der Vermittler oder die Vermittlerin sorgt dafür, dass die Streithähne ihre unterschiedlichen Auffassungen und Wahrnehmungen klar und deutlich formulieren. Sie sollen sich gegenseitig verstehen, ein Stück „in den Schuhen des anderen laufen“. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um die Frage, warum es so gekommen ist, warum man so reagiert hat. Jeder muss dabei in sich selbst hineinhorchen. Lösungen suchen und Verständigung findenGemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es geht um zwei Hauptfragen: „Was bin ich bereit zu tun?“ und „Was erwarte ich vom anderen?“ Es darf keine Gewinner und Verlierer geben. Beide müssen mit den Lösungen leben können. Vereinbarungen treffen und schriftlich festhaltenDie Kontrahenten finden einen Weg, das zu erreichen, was sie von Anfang an wollten. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und unterschrieben. Das erhöht die Verpflichtung. Mit der Vereinbarung verbinden sich Wiedergutmachung, Versöhnung und künftiges Verhalten.
Eventuell wird noch ein Termin zur Kontrolle vereinbart.
Drei Regeln für Streitschlichter: